In einer Umfrage im Mai haben wir 5.000 Kosmetikerinnen u. a. nach den wichtigsten Problemen der Branche aus ihrer Sicht gefragt. Auf den vordersten Plätzen landeten: Anerkennung des Berufs, qualifizierte Berufsausbildung, einheit- liche Ausbildung und höhere Voraussetzungen für die Eröffnung eines eigenen Geschäfts. Die Frage, die sich dabei stellt: Warum müssen wir uns eigentlich seit 70 Jahren mit dem Thema gute Ausbildung von Kosmetiker/-innen befassen?
Der Beruf Kosmetiker/-in ist nicht anerkannt. Er ist laut Handwerksordnung ein »handwerksähnliches Gewerbe« und es sind keine besonderen Qualifikationsnachweise erforderlich, um ihn selbstständig auszuüben. Das bedeutet, dass sich jeder Kosmetiker/-in nennen und auch ein Institut eröffnen darf. Gleiches gilt im Prinzip für die Ausbilder. Es gibt keine Mindestvoraussetzungen. Jeder darf demnach zur Kosmetikerin ausbilden. Dazu müssen weder Fachkenntnisse vorliegen, noch muss derjenige lesen oder schreiben können. Selbstverständlich existieren auch gute und geregelte Wege in den Beruf, die staatlich durch Gesetze und Verordnungen abgesichert sind. Da gibt es zunächst einmal die duale Ausbildung. Also eine klassische Lehre über drei Jahre mit Ausbildungsanteilen in einem Lehrbetrieb und einer Berufsschule. Diese Möglichkeit wird leider sehr wenig angeboten. Dafür gibt es einen deutschlandweiten Lehrplan und einheitlich geltende Regeln. Die Absolventen nennen sich »staatlich geprüfte Kosmetiker/-in«. Probleme gibt es aufgrund der geringen Zahl der Auszubildenden (es sind leider nur ca. 250 bundesweit), die oft weiten Wege in die Berufsschule und die Unterrichtung in Einzelfällen in Klassen gemeinsam mit Friseuren. Dazu kommt, dass der praktische Teil der Ausbildung sehr davon abhängt, wie gut der Ausbildungsbetrieb ist. Das gilt jedoch für alle Ausbildungsbetriebe.
Privat versus öffentlich
Die Berufsfachschulen ob privat oder in öffentlicher Hand werden durch Landesgesetze reguliert. Daher gilt für die Ausbildung an den Berufsfachschulen in jedem Land etwas anderes. Wir wollen zunächst auf die Berufsfachschulen der öffentlichen Hand eingehen. Diese gibt es in Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das sind staatliche Schulen, die kein Schulgeld erheben (ggf. eine kleine Pauschale für Verbrauchsmittel). Die Ausbildung dauert meist zwei Jahre und es wird der Abschluss »staatlich geprüfte/r Kosmetiker/-in« erwor- ben. Häufig können Zusatzqualifikationen, zum Beispiel Realschulabschluss oder Fach- hochschulreife gemacht werden.
Bei den privaten Berufsfachschulen wird es komplizierter. Sie unterstehen wie bereits erwähnt den Landesgesetzen. Rechtlich gesehen sind Berufsfachschulen für Kosmetik sogenannte Ergänzungsschulen. Sie decken ein Bildungsangebot ab, das öffentliche Schu- len nicht anbieten. Für Ergänzungsschulen gelten gesetzliche Rahmenbedingungen. In einigen Bundesländern können sie sich staatlich anerkennen lassen und ihren Lehrplan mit dem Kultusministerium abstimmen. Dann dürfen sie auch am Ausbildungsende den offiziellen Abschluss »staatlich geprüfte/r Kosmetiker/-in« verleihen. Doch dazu sind die Regelungen in den Bundesländern wieder sehr unterschiedlich: Während in Bayern, Brandenburg, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein Kosmetikfachschulen keine staatliche Anerkennung erhalten können, gibt es in Baden-Württemberg den Bestandsschutz für staatlich anerkannte Ersatzschulen. Außerdem gibt es da noch das Schlupfloch, zwar keine Kosmetiker/-innen dafür aber Kosmetologen auszubilden. Und auch dort, wo Ersatzschulen staatlich an- erkannt sind, unterscheidet sich die Ausbildung. In Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen dauert die Ausbildung zwei Jahre, in Rheinland-Pfalz eineinhalb Jahre, in Hessen und Baden-Württemberg ein Jahr. In den Bundesländern, in denen keine staatliche Anerkennung der Ergänzungsschulen erfolgt, verleihen die Berufsfachschulen schul- eigene Abschlüsse. Das heißt, die Schule legt selbst fest, wie lange die Ausbildung dauert und was gelehrt werden soll. Das muss nicht schlechter sein als eine Ausbildung an einer staatlich anerkannten Schule, aber das ist für Laien, ja selbst für Fachleute, sehr schwer herauszufinden.
Kennzeichen einer guten Schule
Eine Berufsfachschule steht für eine gewisse Qualität. Denn laut Gesetz darf sich nur diejenige Schule Berufsfachschule nennen, die die typischen Merkmale einer Schule aufweist. Ebenso ist es unnötig, von einer genehmigten Schule zu sprechen. Alle Schulen sind letztendlich genehmigt. Gleiches gilt für den Abschluss. Hier zählt nur »staatlich geprüfte Kosmetiker/-in«. Andere Titel sind nicht vorgesehen. Doch auch hier wissen wir aus langjähriger Erfahrung, dass Ausbildungen und Abschlüsse, die zwar keinen anerkannten Titel haben, die angehenden Kosmetiker/-in- nen sehr gut auf den Beruf vorbereiten.
Eine weitere wichtige Säule der Ausbildung ist die Dauer. Angeboten werden kürzere als die zur staatlich geprüften Kosmetikerin, nämlich in nur sechs Monaten oder beispielsweise Intensivkurse von fünf Tagen. Auf diese möchten wir nicht weiter eingehen. Es mag Fälle geben, gerade für Menschen im 2. Bildungsweg, die bereits Vorkenntnisse haben und für die diese Ausbildungen sinnvoll sein können. Sie reichen jedoch weder, um die Bandbreite der kosmetischen Anwendungen kennenzulernen, noch um auch nur annähernd ausreichende Kenntnisse über den menschlichen Organismus oder kosmetische Wirkstoffe zu erlernen. Von betriebswirtschaftlichen Kenntnissen ganz zu schweigen.
Die wichtigsten Ausbildungs-Fördermaßnahmen im Überblick:
BAföG: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat für Jugendliche und Er- wachsene mit dem Bundesausbildungs- förderungsgesetz (BAföG) eine wichtige Grundlage geschaffen, bestimmte Ausbildungen zu unterstützen. Die Ausbildung zur Kosmetikerin – staatlich geprüft – erfüllt die Anforderungen des Ministeriums. Die Voraussetzungen der Förderung durch BAföG sind abhängig von der persönlichen und familiären Situation. Sie werden als Zuschuss gewährt, müssen also nicht zurückgezahlt werden. Der Förderantrag wird in der Regel beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern beantragt.
Bildungsgutschein: Mit der Bildungsgut- schein-Einführung können bei beruflicher Wiedereingliederung, Langzeitarbeitslo- sigkeit oder um drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, ausgesuchte Aus- und Wei- terbildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung seitens des Bildungsträgers ist die Zertifizierung nach der Anerkennungs- und Zulassungs- verordnung Weiterbildung (AZAV). Im Jahr 2019 wurden insgesamt 2.232 Personen mit Einzelmaßnahmen im Bereich der Hautpflege gefördert, davon 620 als abschlussorientierte Weiterbildung mit einem Berufsabschluss am Ende der Maßnahme.
Bildungskredit: Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung ist dafür gedacht, Schüler/-innen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen einfachen und zinsgünstigen Kredit eine gezielte finanzielle Unterstützung einzuräumen. Dieser Kredit ist flexibel und kann auf die individuellen Bedürfnisse der Kreditnehmer/-innen angepasst werden. Im Gegensatz zur Ausbildungsförderung wird der Bildungskredit unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern, der Ehepartner/-in oder Lebenspartner/-in gewährt.
Quelle: kosmetik & pflege Fachmagazin 3/2020