Am 01.09 trat die Energiesparverordnung in Kraft. Diese sieht keine verpflichtenden Einschränkungen für den Bereich der Kosmetikinstitute vor. Die verpflichtenden Regelungen gelten für beleuchtete Werbetafeln, öffentliche Gebäude und private Pools. Ausserdem ist der Einzelhandel verpflichtet, die Ladentüren in der Heizperiode geschlossen zu halten.

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