Auch Kosmetikinstitute sind betroffen - das müssen Sie als Händler jetzt beachten: Die alte Verpackungsverordnung wurde bereits zum 1.1.2019 vom Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst. Durch die zeitliche Staffelung der neuen Verpackungspflichten bringt das Gesetz zum 1.7.2022 neue verpackungsrechtliche Vorgaben für Hersteller und Händler. Jedes Unternehmen, das mit seinen Waren Verpackungen in den Verkehr bringt, muss bis zum 1. Juli im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Daneben kommen auf elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister neue Prüfpflichten zu.

Für wen gilt das Verpackungsgesetz?

Die vom Gesetzgeber gebrauchte Formulierung ist missverständlich. Adressaten des Gesetzes sind dem Wortlaut nach die Hersteller. Ganz so einfach ist es jedoch nicht, denn gemäß dem Verpackungsgesetz zählt als Hersteller auch jeder Vertreiber, „der mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt“. Damit sind neben dem Hersteller sämtliche Händler und Erst-In-Verkehr-Bringer, die mit verpackten Waren handeln, von dem Gesetz betroffen. Dazu gehören also auch Online-Händler, die verpackte Waren vertreiben

Registrierungspflicht bei der Zentralen Verpackungsregisterstelle

Der so vom Gesetz definierte Hersteller ist dazu verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ zu registrieren. Die Registrierungspflicht knüpft an alle Verpackungen an, die mit Waren befüllt werden können, gilt also auch für Transportverpackungen oder Serviceverpackungen. Serviceverpackungen sind Verpackungen, die vom Vertreiber am Ort der Abgabe mit Ware befüllt werden. Beispiele für Serviceverpackungen sind Becher und Tassen für Getränke, Eisbecher, Becher für Speisen, Salatschalen, Schalen für Pommes-frites, Würstchen, Salate, Kuchen, Snackboxen, Blumenpapier, Blumenfolien und auch einfache Brötchentüten vom Bäcker. Die Registrierplattform heißt „LUCID“. Die Registrierung erfolgt unter: https://www.verpackungsregister.org/verpackungsregister-lucid/registrierung/.

Mehr infos und Hintergründe unter:

https://www.lexware.de/wissen/faktura-warenwirtschaft/verpackungsgesetz-wichtige-neuerungen-fuer-haendler/?chorid=03308864&em_src=kw&em_cmp=google/00_DSA/f+a/&gclid=CjwKCAjw1ICZBhAzEiwAFfvFhL2r9OdPUox3oicv7VO_0pfs48f--CFsgvSrqlJCWQVCkstYXQKZDhoCWQMQAvD_BwE

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